ECCHR- Prozessbeobachtung Buenos Aires 2009/2010

Ab Dezember 2009 beobachtet das ECCHR die zur Zeit laufenden Hauptverhandlungen vor argentinischen Bundesgerichten gegen ehemalige Militärs wegen der Menschenrechtsverletzungen während der Militärdiktatur (1976 bis 1983). Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des ECCHR, Sprecher sowie einer der Anwälte der 1998 gegründeten deutschen „Koalition gegen Straflosigkeit. Wahrheit und Gerechtigkeit für die deutschen Verschwundenen in Argentinien" berichtet gemeinsam mit der Berliner Filmemacherin Alexandra Weltz (Parkafilm) mit einem Videoblog.

In Argentinien ereignet sich derzeit Beispielloses: zum zweiten Mal nach den großen Prozessen gegen die Militärdiktatur 1984/1985 und nach langen Jahren der Amnestie und Straflosigkeit finden in großem Umfang Strafverfahren gegen Angehörige der Militärdiktatur (1976-1983) statt (siehe hierzu die umfangreiche Dokumentation der Verfahren, inklusive wichtiger Dokumente auf der Webseite des Centro de Información Judicial). Zur Wiederaufnahme der Verfahren haben auch die europäischen Strafverfahren gegen die Militärs in den 90er Jahren beigetragen. Insbesondere in Spanien, Italien, Frankreich und Deutschland haben argentinische Menschenrechtsgruppen im Namen europäischer Opfer gemeinsam mit europäischen Partnern Prozesse gegen argentinische Militärs angestrengt. In Deutschland führte die Arbeit der Koalition gegen Straflosigkeit (seit 1998) zunächst zu umfangreichen Ermittlungen
in mehr als 40 Fällen gegen mehr als 80 ehemalige Militärs und einen ehemaligen Manager von Mercedes Benz Argentinien von Folter, Mord und Verschwindenlassen. Die von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth geführten Verfahren führten unter anderem zu dem Haftbefehl des Amtsgerichts Nürnberg vom 28. November 2003 gegen den Ex-Diktator Jorge Rafael Videla und gegen Emilio Eduardo Massera. Videla, ehemaliger Juntachef und damit Staatspräsident, ist seit 2004 aufgrund eines Europäischen Haftbefehls im Schengener Informationssystem und durch Interpol zur internationalen Fahndung ausgeschrieben. Die Bundesrepublik Deutschland betrieb mehrere Jahre seine Auslieferung nach Deutschland, bis das Oberste Argentinische Gericht diese im Hinblick auf die seit 2003 wieder aufgenommenen Diktaturverfahren in Argentinien ablehnte.

Am 11. Dezember 2009 beginnt vor dem Bundesgericht in Buenos Aires die Hauptverhandlung gegen führende Marineoffiziere im Großverfahren wegen des Folterzentrums ESMA (Escuela de Mécanica de la Armada). Im Verlaufe des auf mehrere Monate angesetzten Prozesses wird unter anderem der zuvor auch von der Staatsanwaltschaft in Nürnberg ermittelte Fall der Deutschen Adriana Marcus, eine Überlebende der Folterhaft in der ESMA (siehe auch Anna Kemper: verschleppt, verschwunden, vergessen) verhandelt. Ab dem 15. Dezember 2009 soll gegen ehemalige Angehörige des Ersten Heereskorps mündlich verhandelt werden. In diesem Verfahren wird es auch um die Ermordung der deutschen Staatsbürgerin Elisabeth Käsemann im Jahre 1977 gehen. In einem bereits seit einigen Wochen verhandelten Verfahrenskomplex werden die im geheimen Haftlager Campo de Mayo begangenen Morde und Folterungen erörtert, unter anderem der Fall des ehemaligen Mercedes Benz-Gewerkschafters und späteren Zeugen Hector Anibal Ratto. (siehe: Labournet)

Die Prozessbeobachtung des ECCHR wird unterstützt von Amnesty International, Deutschland.

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